Überschuldung

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Eine Überschuldung ist gegeben, wenn kumulativ vorliegt:

  • Rechnerische Überschuldung (= negatives Eigenkapital, = negativer Status zu Liquidationswerten): Wenn das nach Liquidationswerten bewertete Vermögen zur Befriedigung der Gläubiger im Liquidationsfall nicht ausreicht und


Das Konkursrecht fordert bei dem Insolvenzgrund "Überschuldung" einer Kapitalgesellschaft eine dem Insolvenzantrag vorangehende Einschätzung der Überlebensfähigkeit. Mit einer positiven Fortbestehensprognose kann trotz rechnerischer Überschuldung eine insolvenzrechtliche Überschuldung vermieden werden.


Die (positive) Fortbestehensprognose ist von eminenter Bedeutung, um sich als Geschäftsführer des Tatbestandes der Konkursverschleppung zu entziehen.

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