Ergebnisse eines Insolvenzverfahrens

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Ausgleichsverfahren:

  • Der Ausgleich gelingt -> das Unternehmen kann entschuldet weitergeführt werden
  • Der Ausgleich gelingt nicht (Quote von mind. 40% kann nicht befriedigt werden) -> Anschlusskonkurs


Konkursverfahren:

  • Das Unternehmen wird liquidiert (geschlossen)
  • Es gelingt ein Zwangsausgleich mit einer Mindestquote von 20% -> das Unternehmen kann entschuldet weitergeführt werden.


Sowohl im Rahmen eines Ausgleichs- als auch eines Insolvenzverfahrens kann es zur Veräußerung des Unternehmens kommen. Dabei dient der Veräußerungserlös zur Befriedigung der entsprechenden Quoten. Die Veräußerung kann mittels eines "Share-Deals" (es werden Teile oder das gesamte Unternehmen von einem Investor gekauft) oder eines "Asset-Deals" (ein Investor kauft nur Vermögensteile z.B. Lagerberstände, Markenrechte, Sachanlagevermögen, und führt die Gesellschaft im Rahmen einer Auffanggesellschaft weiter).

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