Erhöhung der Eigenkapitalquote

Aus LAP:Lexikon

Wechseln zu: Navigation, Suche

Selbstfinanzierung

Selbstfinanzierung ist die Nichtausschüttung von Gewinnen bzw. die Zuweisung von Gewinnen an offene Rücklagen. Mit dieser Form der Erhöhung des Eigenkapitals, kann der Unternehmer also in guten Zeiten einen Sicherheitspolster für schlechte Zeiten aufbauen.


Nicht rückzahlbarer Gesellschafterzuschuss

Bilanziell sind Zuschüsse, „die durch gesellschaftsrechtliche Verbindungen veranlasst sind“, als (nicht gebundene) Kapitalrücklage zu erfassen und auszuweisen und somit dem Eigenkapital zuzurechnen.


Kapitalerhöhung bei Aktiengesellschaften

Durch die Emission von Aktien (Mittelzuführung) oder durch die Umwandlung von Gewinnrücklagen und/oder Kapitalrücklagen in gezeichnetes Kapital (keine Mittelzuführung).


Hereinnahme von weiteren Gesellschaftern

Die Hereinnahme eines weiteren Gesellschafters, der eine Kapitaleinzahlung leistet, führt naturgemäß dazu Macht und Gestaltungsmöglichkeiten im Unternehmen teilen zu müssen. Allerdings ist gerade für viele mittelständische Unternehmen die Hereinnahme eines Private Equity- Partners oder eines Mezzaninkapitalgebers eine sehr vernünftige Alternative zur Stärkung des Eigenkapitals oder zumindest des Quasi-Eigenkapitals (im Fall des Mezzaninkapitals).


Genussscheine (Gewinnscheine)

Der Genussschein stellt die verbriefte Form eines Genussrechts dar. Es handelt sich um ein gesetzlich nicht geregeltes Wertpapier, welches je nach individueller Ausgestaltung der verbrieften Rechte eher einer Aktie und damit Eigenkapital oder aber einer Anleihe und damit Fremdkapital ähnelt. Genussscheine werden in der Regel nachrangig ausgestaltet, d.h. die Verbindlichkeiten werden im Falle einer Insolvenz erst nach den Forderungen der anderen Fremdkapitalgläubiger bedient. Wie eine Anleihe auch, gewähren die „Genüsse” in der Regel die Rückzahlung des Anlagebetrages zum Nominalwert am Laufzeitende sowie einen jährlichen Zinsanspruch. Die Höhe dieser nicht garantierten Verzinsung hängt aber vom Jahresgewinn des emittierenden Unternehmens ab. Wirtschaftlich wird Genusskapital als Eigenkapital angesehen, vor allem aufgrund der Nachrangigkeit und der gewinnabhängigen Verzinsung.


Factoring

Factoring, also die Veräußerung von Forderungen an eine Factorbank, führt dazu, dass Verbindlichkeiten, die bisher in Form von Bankkrediten vorhanden waren, weil die Forderungen finanziert werden mussten nun wegfallen. Somit kommt es bei gleichbleibendem Eigenkapital zu einer Erhöhung der Eigenkapitalquote. Details zum Factoring finden hier.


Leasing

Weder die Leasingverbindlichkeit noch der geleaste Vermögensgegenstand scheinen in der Bilanz des Leasingnehmers auf. Die sowohl aktiv- als passivseitige Verkürzung der Bilanz bewirkt, wie beim Factoring, eine Bilanzverkürzung. Bei gleichbleibendem Eigenkapital wird naturgemäß eine Verbesserung der Eigenkapitalquote erreicht.


Debt-Equity-Swap (DES)

vertragliche Vereinbarung, bei der Forderungen gegenüber einem Schuldner in Beteiligungen umgewandelt werden. Da meistens Gläubiger der Forderung und potentieller Erwerber der Beteiligung nicht personengleich sind, wird die zweifelhafte Forderung zunächst mit einem Abschlag weiterverkauft. Der neue Gläubiger kann dann die Forderung dazu verwenden, den von ihm geschuldeten Kaufpreis für den Erwerb einer Beteiligung am Schuldnerunternehmen aufzurechnen, so dass es zum Erlöschen der Forderung kommt. Aus der Sicht des Schuldners wurde also eine Verbindlichkeit in Eigenkapital umgewandelt.

Persönliche Werkzeuge