Maßnahmen gegen die Liquiditätskrise
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Zur genauen Analyse der Liquiditätskrise benötigt man laufende Finanzpläne, die lückenlos alle zukünftigen Ein- und Auszahlungen und ihren zeitlichen Anfall aufzeichnen, um die „Zahlungslücke“ zu erheben. Um den Weiterbestand des Unternehmens zu gewährleisten, muss jedenfalls die Zahlungsfähigkeit gesichert werden, sonst droht Insolvenz. In dieser Phase gilt "cash ist king", d.h. Liquidität geht vor Profitabilität, um das Abgleiten in die Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden.
Es erfolgt also ein eine systematisierte Gegenüberstellung der Ein- und Auszahlungen für die nächsten sechs bis zwölf Monate. Hierbei zeigt sich sehr schnell die enorme Komplexität dieser Aufgabe. Alle Unternehmensbereiche und damit der gesamte Wertschöpfungsprozess beeinflussen nachhaltig die Zahlungsströme des Unternehmens, so dass die Liquiditätsplanung von vielen Variablen abhängig ist. Aus der oben beschriebenen Vielzahl der Planungsvariablen resultiert eine große Planungsunsicherheit, die bei insbesondere mittelständischen Unternehmen dazu führt, dass diese Aufgabe regelmäßig ungelöst bleibt. Diese Aufgabe ist jedoch zu lösen, wenn
- die Liquiditätssicherung zukünftig als eine der zentralen Managementaufgaben verstanden wird,
- verantwortliche Mitarbeiter in den Bereichen Einkauf, Verkauf, Produktion,Rechnungswesen o.a. die gemeinsam festgelegten Daten zu Ein- und Auszahlungen täglich, wöchentlich und monatlich zusammentragen und die Planung fortlaufend aktualisieren und
- eine zentrale Stelle (kfm. Leiter/kfm. GF o.ä.) sich für die Zusammenfassung und Aktualisierung der Planzahlen verantwortlich zeigt.
Auf diesem Wege ist es möglich, bereits in wenigen Tagen ein funktionierendes System für das Liquiditätsmanagement aufzubauen
Sofortmaßnahmen
- Auszahlungsstopp (oder -kürzung) in Bezug auf alle Maßnahmen,die nicht unmittelbar zur Umsatzgenerierung beitragen (z.B.: geplante Investitionsvorhaben, Wartungsarbeiten, etc.)
- Freisetzung bestehender Liquiditätsreserven (z.B.: durch die Auflösung angelegter Festgelder, Verkauf Wertpapiere und Beteiligungen, etc.)
- Bareinlage vornehmen
- Nicht betriebsnotwendiges Vermögen verkaufen, z.B. zur Zeit nicht benutzte oder benötigte Maschinen und Einrichtungen, Dienstfahrzeuge, unbebaute Grundstücke, nicht benötigte Vorräte etc.
- Bestands-Sonderverkäufe durchführen
- Verkauf und anschließendes Mieten oder Leasing von Objekten (sale-and-lease-back)
- Massives Einholen von Forderungen, Übergabe von Forderungen an Inkasso-Firmen
- Besorgen von neuem Beteiligungskapital („fresh money“)
Kurzfristige Verhandlungen mit Banken und Lieferanten
- Stillhalteabkommen mit Kreditinstituten vereinbaren (Zahlungsmoratorium)
- Liquiditätssicherungsdarlehen oder Risikokapitalprogramme beantragen
- Kontokorrentkredite in langfristige Darlehen umwandeln
- Zinsverhandlungen mit Banken und Sparkassen führen
- Kreditumfänge erhöhen
- Stillhalteabkommen mit Lieferanten schließen (Außergerichtlicher ("Stiller") Ausgleich)
- Verhandlungen mit Factoring-Bank bezüglich Factoring führen
Bei all diesen Massnahmen ist jedoch die Zeitkomponente des Wirksamwerdens zu beachten, d.h. es ist abzustufen nach Eintritts- und Umsetzungswahrscheinlichkeit und Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
