| | Konkurs | Zwangsausgleich | Ausgleich
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| Ziel
| Unternehmen wird liquidiert (Schließung im Vordergrund)
| Unternehmen soll trotz Konkurs weitergeführt werden (Sanierung möglich)
| Unternehmen soll durch den Ausgleich saniert und danach weitergeführt werden (Sanierung im Vordergrund)
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| Quote für Gläubiger
| Ergibt sich aus dem Verwertungserlös
| mindestens 20%
| mindestens 40%
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| Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen
| Masseverwalter
| Masseverwalter
| Organe (aber Überwachung durch Ausgleichsverwalter)
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| Wer kann das Verfahren beantragen?
| Gemeinschuldner, Gläubiger
| Gemeinschuldner, Gläubiger
| Gemeinschuldner (Ausnahme: Anschlusskonkurs von Amts wegen)
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| Wann kann das Verfahren beantragt werden?
| Bei vorliegen der Konkursgründe: Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
| Bei vorliegen der Konkursgründe: Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
| Bei vorliegen der Konkursgründe: Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber auch schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit
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