Wesentliche Unterschiede zwischen Konkursverfahren und Ausgleichsverfahren

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Konkurs Zwangsausgleich Ausgleich
Ziel Unternehmen wird liquidiert (Schließung im Vordergrund) Unternehmen soll trotz Konkurs weitergeführt werden (Sanierung möglich) Unternehmen soll durch den Ausgleich saniert und danach weitergeführt werden (Sanierung im Vordergrund)
Quote für Gläubiger Ergibt sich aus dem Verwertungserlös mindestens 20% mindestens 40%
Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen Masseverwalter Masseverwalter Organe (aber Überwachung durch Ausgleichsverwalter)
Wer kann das Verfahren beantragen? Gemeinschuldner, Gläubiger Gemeinschuldner, Gläubiger Gemeinschuldner (Ausnahme: Anschlusskonkurs von Amts wegen)
Wann kann das Verfahren beantragt werden? Bei vorliegen der Konkursgründe: Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Bei vorliegen der Konkursgründe: Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Bei vorliegen der Konkursgründe: Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber auch schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit
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